Der
Gemeinderat Seeshaupt hat in öffentlicher Sitzung am 10.11.2009 die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich Hohenberger Straße" mit
Begründung beschlossen.
Am
03.08.2010 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Nördlich Hohenberger
Straße" in der Fassung vom 30.10.2009, zuletzt geändert am 01.06.2010 als
Satzung beschlossen.
Gemäß § 10
Abs. 3 des Baugesetzbuches tritt der Bebauungsplan „Nördlich Hohenberger
Straße" mit seiner Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung
liegt samt Begründung im Bauamt der Gemeinde Seeshaupt, Zimmer 3, während
der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Es wird
darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1
bis 3 des Baugesetzbuchs bezeichneten Verfahrens- und Form Vorschriften
und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur
beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahren seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll,
ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die
Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches
über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung der
Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird
hingewiesen.
Es wird
darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der VwGO unzulässig ist,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten gemacht werden können.