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Bekanntmachung
S A T Z U N G
der Gemeinde Seeshaupt über die Verlängerung der
Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet
„Seeshaupt – Süd I“
Lageplan
Die Gemeinde Seeshaupt erlässt auf Grund der §§ 14
Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und
des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) folgende in der Sitzung des
Gemeinderates am 13.12.2011 beschlossene Satzung
über die Verlängerung der Geltungsdauer der
Veränderungssperre für das Gebiet „Seeshaupt Süd I“
ganz oder teilweise die Grundstücke Fl.Nr. 586
Teilfl., 538/7, 565, 565/4, 565/7, 565/3, 565/6,
564, 565/5, 563, 565/2, 561, 557, 558, 566/2, 556,
551, 550, 547/1, 547, 544, 543, 542, 541, 540, 573
Teilfl., 606/2, 604, 605/5, 605/4, 605/3, 605/2,
605/1, 605, 603, 603/1, 602, 602/1, 600/2, 600/3,
600/1, 600, 598, 597, 597/1, 596/1, 596, 594, 594/1,
595, 593, 593/3, 593/5, 593/2, 593/6, 593/4, 593/7,
608/4, 599, 604/2, 607, 607/1, 608, 608/1, 608/2,
617 Teilfl. und 621/1, Gemarkung Seeshaupt
umfassend. Die Lage der Grundstücke
ergibt sich aus dem in der Anlage beigelegten
Lageplan, der Bestandteil der Satzung ist.
§ 1 Verlängerung der
Geltungsdauer Die Geltungsdauer der Satzung vom
20.01.2009, bekannt gemacht am 21.01.2009, über die
Veränderungssperre für das Gebiet „Seeshaupt – Süd
I“ wird um ein weiteres Jahr verlängert.
§ 2 In- und Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Ablauf der Geltungsdauer der
bisherigen Satzung vom 20.01.2009 am 20.01.2012 in
Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit
für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft
tritt, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem
Inkrafttreten.
Auf § 18 Abs. 3 Satz 2 BauGB
wird hingewiesen. Seeshaupt, den 19.01.2012
Bernwieser 1. Bürgermeister
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