BEKANNTMACHUNG 

der Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplanes

im Bereich „Magnetsried, Fl.Nr. 610 für Versorgungsfläche Mobilfunkstation“

 Der Gemeinderat 

hat am 13.04.2010 für  

die Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplanes den Feststellungsbeschluß gefaßt. Diese Änderung des Flächennutzungsplanes ist vom Landratsamt Weilheim-Schongau mit Schreiben vom 29.07.2010 Nr. 610-2 Sg. 40 (Nr. 88), gemäß § 6 BauGB genehmigt worden. 

Der Plan der Änderung Nr. 18 liegt samt Erläuterungsbericht im Rathaus, EG, Zimmer 3, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. 

Gemäß § 6 des Baugesetzbuches tritt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bekanntmachung in Kraft. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes des Abwägungsvorgangs und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist dazulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). 

Auf die nebenstehenden Genehmigungsauflagen und Hinweise bzw. Rügen und Hinweise aus dem rechtsaufsichtlichen Bescheid wird verwiesen.

 

 

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