BEKANNTMACHUNG 

über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes
„Südlich St. Heinricher Straße, Teil 1“,

Der Gemeinderat Seeshaupt hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich St. Heinricher Straße, Teil 1“ mit Begründung beschlossen.

Am 03.08.2010 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Südlich St. Heinricher Straße, Teil 1“ in der Fassung vom 30.03.2009, zuletzt redaktionell ergänzt am 03.08.2010, als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich der Satzung kann aus dem beigefügten Lageplan ersehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches tritt der Bebauungsplan „Südlich St. Heinricher Straße, Teil 1“ mit seiner Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung liegt samt Begründung im Bauamt der Gemeinde Seeshaupt während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung der Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gemacht werden können.

Seeshaupt, den 23.08.2010

Stuffer
2. Bürgermeister

 

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