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BEKANNTMACHUNG
über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes
„Südlich St. Heinricher Straße, Teil 1“,
Der Gemeinderat Seeshaupt hat in öffentlicher Sitzung am
16.09.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich
St. Heinricher Straße, Teil 1“ mit Begründung
beschlossen.
Am 03.08.2010 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan
„Südlich St. Heinricher Straße, Teil 1“ in der Fassung
vom 30.03.2009, zuletzt redaktionell ergänzt am
03.08.2010, als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich der Satzung kann aus dem
beigefügten Lageplan ersehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches tritt der
Bebauungsplan „Südlich St. Heinricher Straße, Teil 1“
mit seiner Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt samt Begründung im Bauamt der Gemeinde
Seeshaupt während der allgemeinen Öffnungszeiten
öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in §
214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach §
214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie
innerhalb von einem Jahren seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder
die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1
BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und
Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese
Änderung der Satzung und über das Erlöschen von
Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47
der VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten gemacht werden können.
Seeshaupt, den 23.08.2010
Stuffer 2. Bürgermeister
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