BEKANNTMACHUNG 

Satzung

der Gemeinde Seeshaupt über die Verlängerung der Veränderungssperre für das
Bebauungsplangebiet "Südlich St. Heinricher Straße, Teil 3"


Die Gemeinde Seeshaupt erläßt auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende in der Sitzung des Gemeinderats vom 03.08.2010 beschlossene Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Gebiet "Südlich St. Heinricher Straße, Teil 3" ganz oder teilweise die Grundstücke FI.Nrn 459, 503/2, 503/3, 503, 503/5, 455/1, 498/1, 499, 456/4 Teilfläche, 456/6, 456, 501/4, 500, 500/7, 500/12, 500/9, 500/8, 500/5, 499/2, Gemarkung Seeshaupt umfassend.

Die Lage der Grundstücke ergibt sich aus dem in der Anlage beigelegten Lageplan.

§ 1 
Verlängerung der Geltunsdauer


Die Geltungsdauer der Satzung vom 29.08.2008 über die Veränderungsspere für das Gebiet "Südlich St. Heinricher Straße, Teil 3", bekannt gemacht am 01.09.2010, wird um ein weiteres Jahr verlängert.


§2
In- und Außerkrafttreten


Diese Satzung tritt mit Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Satzung vom 29.08.2008 am 31.08.2010 in Kraft.
Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt,spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.

Seeshaupt, den 23.08.2010

Stuffer
2. Bürgermeister

 

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