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BEKANNTMACHUNG
Satzung
der Gemeinde Seeshaupt über die Verlängerung der
Veränderungssperre für das
Bebauungsplangebiet "Südlich St. Heinricher
Straße, Teil 3"
Die Gemeinde Seeshaupt erläßt auf Grund der §§ 14
Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und
des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) folgende in der Sitzung des Gemeinderats
vom 03.08.2010 beschlossene Satzung über die
Verlängerung der Geltungsdauer der
Veränderungssperre für das Gebiet "Südlich St.
Heinricher Straße, Teil 3" ganz oder teilweise die
Grundstücke FI.Nrn 459, 503/2, 503/3, 503, 503/5,
455/1, 498/1, 499, 456/4 Teilfläche, 456/6, 456,
501/4, 500, 500/7, 500/12, 500/9, 500/8, 500/5,
499/2, Gemarkung Seeshaupt umfassend.
Die
Lage der Grundstücke ergibt sich aus dem in der
Anlage
beigelegten Lageplan.
§ 1 Verlängerung der Geltunsdauer
Die Geltungsdauer der Satzung vom 29.08.2008 über
die Veränderungsspere für das Gebiet "Südlich St.
Heinricher Straße, Teil 3", bekannt gemacht am
01.09.2010, wird um ein weiteres Jahr verlängert.
§2 In- und Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Ablauf der Geltungsdauer der
bisherigen Satzung vom 29.08.2008 am 31.08.2010 in
Kraft.
Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren
Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft
tritt,spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem
Inkrafttreten.
Seeshaupt, den 23.08.2010
Stuffer 2. Bürgermeister
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