Breitbandausbau BayGibitR Verfahren2
Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum Breitbandausbau 2023 der Gemeinde Seeshaupt
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Kommune Seeshaupt beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Förderschritt 2 - BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung
Die Kommune Seeshaupt veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 07.05.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Seeshaupt für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Karte veröffentlicht.