Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist als Kollegialorgan die Vertretung der Seeshaupter Bürgerinnen und Bürger und wird für sechs Jahre gewählt. Der Gemeinderat ist für die Entscheidung über grundsätzliche Angelegenheiten zuständig. Hierzu zählen unter anderem der Erlass von Satzungen und Verordnungen sowie die Bauleitplanung. Zudem überwacht der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.
Die Mitgliedschaft im Gemeinderat ist ehrenamtlich. Die Anzahl der Mitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde und beträgt in Seeshaupt 16.
