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Bebauungspläne

Bebauungspläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, regeln sie für Teile des Gemeindegebiets insbesondere die zulässige Art der Nutzung, das Maß und die Anordnung der Bebauung auf den Grundstücken, die Erschließung und die Grünordnung. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Da ein Bebauungsplan als Rechtsnorm den einzelnen Bürger direkt betrifft, muss er vom Seeshaupter Gemeinderat als Satzung beschlossen werden. Seine Festsetzungen sind für Grundstückseigentümer und Bauwillige rechtsverbindlich und maßgebliche Grundlage für die Entscheidung über Baugesuche.

Die möglichen Inhalte und das Verfahren sind im Baugesetzbuch geregelt. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass sowohl die privaten als auch die öffentlichen Belange angemessen berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgern und Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern bzw. Stellungnahmen vorzubringen.

Nachstehend finden Sie die digitalisierten Bebauungspläne der Gemeinde Seeshaupt. Die digitalen Daten stehen noch nicht vollständig zur Verfügung und werden nach und nach eingepflegt.

11c_Zwischen Pettenkoferallee und Bahnhofstraße III
13c_Tiefentalweg
14_Gartenseeweg
27_An der Baumschulenstraße
28_Ortsmitte - Strandbad
29_Tannenhof
30_Gewerbebereich am Flurweg
31_Rosenstraße - Baumschulenstraße
33_südl. St. Heinricher Straße Teil 1
34_südl. St. Heinricher Straße Teil 2
35_südl. St. Heinricher Straße Teil 3
36_nördlich Hohenberger Straße
37_Tiefentalweg Seniorenzentrum
38_Am Frechenseeweg
39_Hotel Lido am Starnberger See
40_Mischgebiet am Flurweg

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